AGB des Kulturvereins C7 als Betreiber der Kleinkunstbühne Gruam


I. Geltung der AGB


1. Der Vertrag zwischen Betreiber und Besucher über den Besuch einer Vorstellung wird mit dem Erwerb, und/oder der Aushändigung der Eintrittskarte an den Besucher abgeschlossen. Mit der Erklärung, eine Eintrittskarte erwerben zu wollen, unterwirft sich der Besucher diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Dies gilt auch für den Fall, dass der Besucher die Eintrittskarte telefonisch, per Internet oder anderer Kommunikationstechniken bestellt.

2. Mit der Übertragung des Eintritts auf einen Dritten, wird das Vertragsverhältnis unter Anwendung dieser AGB auf den Erwerber übertragen. Der Veräußerer der Eintrittskarte ist verpflichtet, den Erwerber auf die Geltung dieser AGB hinzuweisen.

3. Für Personen, die sich in den Räumlichkeiten aufhalten, ohne dass diese AGB im Wege eines Vertragsabschlusses wirksam werden, gelten diese AGB als Hausordnung.



II. Erwerb der Eintrittskarte


1. Für den Erwerb der Eintrittskarte gelten die für die jeweilige Vorstellung ausgewiesenen Preise.

2. Der Besucher ist verpflichtet, sofort nach Übernahme der Eintrittskarte, bzw. Erhalt der Bestell-Bestätigung zu prüfen, ob er die Karte(n) für die gewünschte Vorstellung erhalten hat. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

3. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Besuchern, die andere Besucher oder Mitarbeiter des Betreibers in ungehöriger Weise belästigen und/oder sich gerechtfertigten Anordnungen des Personals widersetzen, den Erwerb von Eintrittskarten für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auch auf Dauer zu versagen.

4. Unverbindliche Reservierungen sind nicht möglich.

5. Eine Rücknahme oder ein Umtausch bezahlter Eintrittskarten ist nicht möglich. Ein Ersatz für nicht, oder (durch Zu-Spät-Kommen) nur teilweise in Anspruch genommene Eintrittskarten oder für abhanden gekommene Eintrittskarten kann nicht geleistet werden.

6. Kindern und Jugendlichen ist der Besuch nur hinsichtlich jener Vorführungen möglich, die für ihre oder eine jüngere Altersstufe freigegeben wurden. Wenn der Betreiber bezüglich der Erfüllung des für einen Besuch erforderlichen Alters Zweifel hat, erklärt sich der (jugendliche) Besucher bereit, sein Alter durch Vorlage eines Lichtbildausweises nachzuweisen. Von der Einhaltung der Jugendzulassungsbestimmungen kann der Betreiber durch die Eltern des jugendlichen Besuchers oder eine sonstige Begleitperson nicht entbunden werden.

7. Mit Vertragsabschluss erwirbt der Besucher die Berechtigung, die gewählte Vorstellung zu konsumieren. Hingegen besteht kein Anspruch auf Zusatzvorstellungen.

8. Der Besucher nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die angekündigte und auf der Karte aufgedruckte Beginnzeit der Vorstellung durch den Betreiber um maximal 30 Minuten verschoben werden kann.

9. Vorstellungen können vom Veranstalter ein- oder mehrmals unterbrochen werden.

10. Für den Inhalt der Vorstellung ist der Betreiber nicht verantwortlich. Fremdsprachige Vorstellungen sind nur dann mit Untertiteln versehen, wenn dies ausdrücklich angekündigt wird. Solche Vorstellungen können aber auch ohne Ankündigung mit Untertiteln versehen werden.

11. Veranstaltungen können, wenn driftige Gründe vorhanden sind, völlig abgesagt oder auf einen Ersatztermin verschoben werden. Ersatztermine werden auf der Webseite angekündigt. Vorhandene Eintrittskarten sind natürlich für den Ersatztermin gültig. Bei einer Absage der Veranstaltung wird der Kartenpreis nach Bekanntgabe einer Bankverbindung durch den Betreiber refundiert.

III. Zutritt zum Veranstaltungslokal


1. Die Berechtigung, eine bestimmte Vorstellung zu besuchen, wird mit der gültigen Eintrittskarte ausgewiesen.

2. Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Zutrittsberechtigung sowie die Grundlage für allfällige Ermäßigungen zu prüfen und bei fehlender Zutrittsberechtigung, den Zutritt zu verweigern, beziehungsweise den Besucher der Vorstellung zu verweisen. Der Besucher hat daher die Eintrittskarte und den Nachweis für die Inanspruchnahme allfälliger Ermäßigungen bis zum Ende der Vorstellung bei sich aufzubewahren.

3. Die Mitnahme von Waffen (iSd §1 Waffengesetz 1996) ist nicht gestattet. Digitalkameras und ähnliche Bild - oder Ton-Aufnahmegeräte (ausgenommen Mobilfunktelefone mit entsprechender Zusatzfunktion) sind in den Veranstaltungsräumlichkeiten nur nach Rücksprache mit dem Betreiber, bzw. den auftretenden Künstler(n) gestattet.

4. Die Mitnahme mitgebrachter Speisen und/oder Getränken in die Veranstaltungsräumlichkeit zu deren Konsumation ist nicht zulässig.

5. Die Mitnahme von Tieren (jeglicher Gattung) – ausgenommen Blindenführhunde und Partnerhunde für behinderte Menschen – zu Vorführungen ist nicht gestattet. Blindenführhunde und Partnerhunde für behinderte Menschen können unter der Voraussetzung des Tragens eines Beißkorbes und angelegter Leine bei Nachweis der entsprechenden Behinderung (Behindertenpass) und der Ausbildung zum Blindenführhund / Partnerhund zu den Vorführungen mitgenommen werden. Hierfür ist kein gesondertes Entgelt zu entrichten.

6. !!! COVID-19 !!! Entsprechend der geltenden COVID-Verordnungen ist, bis auf Widerruf, das Betreten des Zuschauerraums/des Lokals nur mit MNS erlaubt. (Keine Schilder!) Der MNS ist im ganzen Lokal auch dann zu tragen, wenn der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann. Am zugewiesenen Sitzplatz kann der MNS abgenommen werden.
Besucher mit gültigem Attest über eine Befreiung von der Maskenpflicht, sind ebenso verpflichtet am Weg zum zugewiesenen Sitzplatz, oder überall dort, wo der Mindestabstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, einen MNS zu tragen. Am zugewiesenen Sitzplatz/bei Tisch kann der MNS abgenommen werden.

IV. Verhalten im Veranstaltungslokal


1. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, den Platzanweisungen des Personals zu folgen und die Einrichtung des Gebäudes schonend und pfleglich zu benutzen. Der Besucher erklärt sich weiters bereit, den Besuch anderer Personen nach Möglichkeit nicht zu stören. Mobiltelefone sind auf lautlos zu schalten, der Gebrauch des Mobiltelefons während der Vorstellung ist nicht gestattet.

2. In den Räumlichkeiten ist die Nutzung von Rollschuhen, Inlineskates, Skateboards udgl. nicht gestattet.

3. Besucher können nach einer Mahnung des Personals ohne Rückzahlung des Eintrittspreises der Vorstellung verwiesen werden, wenn sie:

  1. ) sich weigern, auf Ihnen zugewiesenen Plätzen Platz zu nehmen;
  2. ) andere Besucher vor oder während der Vorstellung akustisch, durch ihr Verhalten oder in sonstiger ungehöriger Weise stören oder belästigen;
  3. ) im Veranstaltungslokal rauchen;
  4. ) Essensreste auf den Boden werfen oder sonst das Veranstaltungslokal verunreinigen;
  5. ) ohne Genehmigung des Betreibers Speisen und/oder Getränke in das Veranstaltungslokal mitnehmen.

4. Nach dem Ende der Vorführung, bzw. bei Sperrstunde ist das Veranstaltungslokal durch den bezeichneten Ausgang zu verlassen.